Wie in unserem vorangegangenen Beitrag „Das neue Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN-WG 296 / KNN-NWG 596) geht am 01.10.2024 an den Start!“ avisiert, möchten wir Ihnen nach erfolgtem Start am 01.10.2024 die Konditionen sowie weitere Informationen für das obige Programm zukommen lassen:
Entgegen unserer Information von Anfang September wurden die Fördertöpfe für die Neubauförderung von Wohngebäuden und auch Nichtwohngebäuden im Niedrigpreissegment letztlich doch wieder mit den zuerst angekündigten Mitteln von insgesamt 2 Mrd. EUR für die Jahre 2024 und 2025 bereitgestellt.
Für das Jahr 2024 stehen 350 Mio. EUR zur Verfügung und für 2025 somit 1,65 Mrd. Euro. Diese Mittel fließen als Zinsvergünstigung in das Kreditprogramm, so dass aktuell folgende attraktive Konditionen angeboten werden:
Das Programm ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet.
Um einen Neubau oder Ersterwerb (bis 1 Jahr nach Bauabnahme) fördern lassen zu können, ist in diesem Programm u.a. die Einhaltung von Baukostenobergrenzen notwendig, die regional sehr unterschiedlich sein können. Mit Hilfe des vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereit gestellten KNN-Berechnungstools, das Architekten und Energieeffizienz-Experten verpflichtend ausfüllen müssen, können auch Sie vorab ermitteln, ob Ihr Projekt förderfähig ist.
Über nachfolgenden Link gelangen Sie zu dem v. g. Berechnungstool: Berechnungstool anschauen
Obwohl sich die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Programmes stark an denen des bereits bekannten Neubauprogrammes „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) orientieren, werden sich im Laufe der nächsten Wochen noch Detailfragen ergeben, die doch nur speziell das KNN betreffen.
Eine dieser Fragen lautet z.B. „Ist durch Abweichung einer Wohneinheit von den erlaubten Größen in Verbindung mit der Anzahl der Räume in einem Mehrfamilienhaus das gesamte Objekt nicht mehr förderfähig oder nur die entsprechende Wohnung? Gemäß Merkblatt der KfW zu den technischen Mindestanforderungen heißt es, dass für ein klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment für jede Wohnung die Mindestanforderungen an die Anzahl der Räume in Abhängigkeit von der Wohnfläche gemäß nachfolgender Tabelle einzuhalten ist:
Wohnfläche der Wohneinheit (Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – WoFIV) |
Mindestanzahl der Individualräume | |
allgemein | rollstuhlgerecht nach DIN 18040-2 (R-Standard) | |
bis 40 qm | bis 55 qm | 1 |
bis 55 qm | bis 70 qm | 2 |
bis 70 qm | bis 85 qm | 3 |
bis 85 qm | bis 100 qm | 4 |
bis zusätzlich 15 qm | bis zusätzlich 15 qm | je 1 weiterer Individualraum |
Eine aus dem KFN bekannte Regelung ist, dass bei einem Fördervolumen ab 700.000 Euro für die Baukosten mindestens drei Angebote einzuholen und das Verfahren sowie das Ergebnis zu dokumentieren und aufzubewahren sind. Hintergrund ist, dass Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter zu wirtschaftlichen Bedingungen unter wettbewerblichen Gesichtspunkten vergeben werden dürfen.
Ebenfalls nicht neu ist, dass vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. eines Kaufvertrages der Förderantrag bei der KfW gestellt werden muss, da dieser als Vorhabensbeginn gilt. Sofern der Vertrag jedoch mit einer aufschiebenden Bedingungen hinsichtlich der Förderzusage ergänzt wird, ist der Vertrag schwebend unwirksam und kann auch vorher unterschrieben werden. Ein Baubeginn bzw. eine Kaufpreiszahlung vor Erhalt der Förderzusage ist aber auf jeden Fall förderschädlich!
Die KfW empfiehlt, eine Schutzklausel für die Einhaltung der Förderbedingungen durch den Verkäufer in einem Kaufvertrag mit aufzunehmen. Eine Mustererklärung ist auf der Website der KfW zu finden.
Für das 1. Quartal 2025 ist die Einführung einer weiteren Förderstufe (Bonusförderung) geplant. Gemäß Richtlinie soll es in Verbindung mit der Energieeffizienzhausstufe 40 und den Anforderungen an das QNG-Siegel PREMIUM höhere Förderdarlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit geben. Aktuell reichen der Effizienzhausstandard 55 und die Anforderungen an das QNG-Siegel PLUS für eine Förderung bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, sofern alle übrigen Bedingungen auch erfüllt werden. Die Details für die weitere Förderstufe werden derzeit von der KfW erarbeitet.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem neuen Programm haben oder sich mit einem förderfähigen Projekt beschäftigen, kommen Sie gern auf uns zu. Wir werden Sie unterstützen!
Madeleine Kuhlmann
Partnermanagement Wohnungswirtschaft
Dr. Klein Wowi Finanz AG
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